Was
umfasst die Hundehaftpflichtversicherung ?
| Die
Hundehaftpflichtversicherung stellt den Versicherungsnehmer von
Schadensersatzansprüchen frei (der Geschädigte hat keinen
Direktanspruch an den Versicherer).
Der Versicherer leistet bei Schadensereignissen die den Tod,
eine Verletzung oder eine sonstige Gesundheitsschädigung von
Menschen (Personenschaden) oder Tieren zur Folge hat.
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Des Weiteren leistet
der Versicherer auch bei Schadensereignissen die die Beschädigung
oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden) zur Folge hat, sowie bei
Vermögensschäden die nicht die Folge eines Personen- oder
Sachschadens sind.
Hierzu übernimmt Sie folgende Aufgaben:
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Die Prüfung der Haftungsfrage
(ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadenersatz
besteht).
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Die Wiedergutmachung des
Schadens bei berechtigten Ansprüchen.
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Die Abwehr unberechtigter oder
zu hoher Schadenersatzforderungen, wozu auch die Führung und
Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Hundehaftpflichtversicherung
bietet üblicherweise weltweiten Versicherungsschutz, für
Auslandsaufenthalte meist nur bis zu einem Jahr.
Je Schadensfall leistet der
Versicherer generell Schadensersatz bis zur maximalen Höhe der
Versicherungssumme, bei mehreren Schäden während des
Versicherungsjahres in der Regel jedoch nicht mehr als das
Doppelte der beantragten Deckungssumme
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Tipp:
Die gesamte Invaliditätsleistung
wird erst bei 100 % Invalidität erbracht. ( Ausnahme
Progressions-Tarife )
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